Mit dem Erwerb von Eintrittskarten bzw. Gutscheinen jeder Art akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (nachfolgend: „Beethovenfest“):
1) Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen dem Beethovenfest und seinen Veranstaltungsbesuchern. Diese AGB sind ausdrücklich Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten für Eigenveranstaltungen des Beethovenfests zustande kommt. Diese AGB gelten mit dem Erwerb einer Eintrittskarte als vereinbart und werden in den jeweiligen Vertrag ausdrücklich miteinbezogen.
2) Persönlicher Geltungsbereich/Genderklausel
In diesen ABG wird – allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit – das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und alle anderweitigen Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitumfasst und mitangesprochen, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
3) Vertragspartner
3.1) Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuchs Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
3.2) Neben dem Ticketvertrieb in Eigenschaft des Veranstalters vermittelt das Beethovenfest auch den Kartenkauf zwischen anderen Veranstaltern (Gastveranstaltern oder Kooperationspartnern) und Kunden und führt den Bestellvorgang durch, versendet die Eintrittskarten und wickelt u.a. den Zahlungsverkehr ab. Vom Veranstalter können ggf. von den hier vorliegenden AGB abweichende Vorverkaufs- und Bestellregelungen getroffen werden. Sollten in den Vertrag weitere AGB, insbesondere eigene AGB des Gastveranstalters einbezogen werden, so haben im Falle von Widersprüchen die vorliegenden AGB Vorrang vor weiteren AGB. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, Ausfall oder Verlegung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind unmittelbar an den Gastveranstalter zu richten. Entsprechend trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters.
3.3) Wenn eine über das Beethovenfest verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr berechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, vom Beethovenfest lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des Verkehrsunternehmens gelten. Die Berechtigung zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs liegt nur dann vor, wenn diese auf der Eintrittskarte ausdrücklich vermerkt ist. Einzelkarten berechtigen in der Regel am Konzerttag zur freien Hinfahrt im Geltungsbereiche des „VRS-Netz“ frühestens 4 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung; die Rückfahrt muss bis 03.00 Uhr des Folgetages abgeschlossen sein (Hinweise sind auf den Karten aufgedruckt). Bei Eintrittskarten, die über „print@home“ zum Selbstausdruck bzw. digital zur Präsentation auf mobilen Endgeräten verkauft werden, übermittelt das Beethovenfest dem KVB zur Kontrolle und Erstellung fälschungssicherer Codes die Namen der Ticketinhaber und die Veranstaltungsdaten.
4) Bestellung/Sofortkauf/Vertragsschluss
4.1) Eintrittskartenbestellungen erfolgen ab dem vom Beethovenfest veröffentlichten Termin bis zum Veranstaltungstag online über unsere Website oder telefonisch über unsere Hotline. Veranstalter ist entweder das Beethovenfest im eigenen Namen oder ein in der Programmbroschüre genannter sonstiger Veranstalter. In letzterem Fall handelt das Beethovenfest im Namen und auf Rechnung dieses Veranstalters. Die Bezahlung der Eintrittskarten erfolgt über Paypal, Kreditkarte, Stripe Connect und Vorkasse. Die Zahlung des Rechnungsbetrags gilt als Annahme des Angebots. Der Vertrag kommt damit zwischen dem/der Bestellenden und dem Beethovenfest bzw. dem sonstigen Veranstalter nach vorgenanntem Absatz zustande. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Rechnungsbetrags kommt kein Vertrag zustande.
4.2) Eintrittskarten können an der Tages-/Abendkasse ab 60 Minuten vor Konzertbeginn ohne Bestellverfahren abhängig von der Verfügbarkeit erworben werden. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit der vollständigen Zahlung zustande.
4.3) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Gutscheinen bzw. keinerlei Widerrufsrecht des Kunden von dem Kaufvertrag über den Erwerb von Eintrittskarten des Beethovenfests. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor, so dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht des Erwerbers/Kunden besteht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung. Eintrittskarten werden jedoch dann vom Beethovenfest zurückgenommen, wenn die Veranstaltung abgesagt wird und bei Gastveranstaltungen der Beethovenfeste die Eintrittsgelder zur Rückgabe an die Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Käufer sich wegen der Erstattung des Eintrittspreises unmittelbar an den Gastveranstalter zu wenden. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin.
5) Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht
5.1) Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes über den Kauf von Waren (CDs, Gutscheine, etc.) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über welches das Beethovenfest unter Verweis auf das gesetzliche Muster nachfolgend aufklärt: