Wir feiern miteinander unsere Grundrechte! Anlässlich des 75. Jubiläums des deutschen Grundgesetzes laden wir unter dem Titel GRUND:GESETZ zu kurzen Konzertbegegnungen in die Festivalzentrale ein.
GRUND:GESETZ
Ausgewählte Musiker:innen des Festivals bringen die ersten 19 Artikel unserer Verfassung unter dem Titel GRUND:GESETZ zum Klingen. Bei diesem kleinstmöglichen Konzertformat begegnen sich 1 Musiker:in und 1 Hörer:in für eine kurzweilige musikalische Begegnung auf Augenhöhe, ganz im Sinne des diesjährigen Festivalmottos »Miteinander«.
GRUND:GESETZ setzt sich ganz konkret mit den Rechten, Freiheiten und Pflichten auseinander – sowohl in musikalischer als auch gesellschaftspolitischer Hinsicht. Der Zufall entscheidet, welcher Grundrechts-Artikel die Grundlage für Ihr persönliches Konzert wird. Wer spielt, auf welchem Instrument und welche Werke, bleibt also eine Überraschung: Wie klingt die unantastbare Würde des Menschen (Artikel 1)? Wie mehrstimmig ist die Gleichheit aller vor dem Gesetz (Artikel 3)? Erinnert der fremde Klang an das Recht auf Asyl (Artikel 16a)? Unsere Gastgeber:innen vor Ort freuen sich auf den neugierigen und offenen Austausch mit Ihnen.
Dieses Projekt wurde gemeinsam mit Franziska Ritter und Christian Siegmund von 1:1 CONCERTS im Rahmen des Projekts Inside Artists entwickelt.
Termine
Do 12. 9., 11–16.40 Uhr, alle 20 Minuten
Sa 14.9., 12–15.40 Uhr, alle 20 Minuten
So 15.9., 12.40–16.40 Uhr, alle 20 Minuten
Wissenswertes
- Wie funktioniert die Buchung?
- Wo finden die Kurzkonzerte statt?
- Sind die Konzerte barrierefrei?
- Welches Programm und welche:r Musiker:in erwartet mich?